Stiftungsfonds

Die K&K Bodensee-Stiftung ermöglicht ab einer Zustiftung von 5.000 € die Einrichtung eines eigenen Stiftungsfonds für einen speziellen Zweck, wobei die Erträge des Stiftungsfonds separat ausgewiesen und verwendet werden.

Der Name des Stiftungsfonds kann dabei auch auf den speziellen Stiftungszweck oder den Gründer verweisen.

Bisher wurden die folgenden Stiftungsfonds eingerichtet:


Dieser am 10.10.2014 gegründete Stiftungsfonds unterstützt gemeinnützige Einrichtungen sowie Projekte im Bodenseeraum in Deutschland, Österreich und der Schweiz.