Mitwirken

Im Unterschied zu einer Spende fließt die Zustiftung in das Stiftungsvermögen.
Nur die aus dem zugestifteten Kapital erwirtschafteten Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet.

Jeder Betrag zählt und kann auch in individueller Höhe vorgenommen werden. Darüber hinaus bietet die K&K Bodensee-Stiftung abhängig von der Höhe der Zustiftung verschiedene Vorteile an:

Zustiftung in Höhe von mindestensVorteil
500 €
5000 €
  • Unterstützungsorganisation wählbar
  • Zustiftung von Dritten in jeder Höhe zusätzlich möglich

Zustiften

Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig und können auf das Konto DE57 6505 0110 0101 0975 96 bei der KSK Ravensburg (BIC: SOLADES1RVB) mit dem Verwendungszweck “Zustiftung” überwiesen werden.
Als Nachweis genügt bis 300 € im Allgemeinen der Einzahlungsbeleg.
Bei einer Zustiftung über 300 € erfolgt die Ausstellung einer Bescheinigung.

Eine Zustiftung ist allgemein für die K&K Bodensee-Stiftung, aber auch speziell für einen Stiftungsfonds möglich.

Jede Zuwendung wird sofern nicht anders vermerkt als Zustiftung zur K&K Bodensee-Stiftung betrachtet.

Unterstützung durch www.gooding.de

Durch Einkäufe, die über die Webseite www.gooding.de vermittelt werden, können Sie die K&K Bodensee Stiftung ebenfalls unterstützen. Hierbei fallen für Sie keine Mehrkosten an.